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Allgemeine Beförderungsbedingungen der Firma SkyNet Worldwide Express GmbH

(Stand Mai 2017)

1.Beförderungsaufträge

Die Firma SkyNet Worldwide Express GmbH, im folgenden SkyNet Worldwide Express GmbH genannt, mit Sitz Adam-Opel-Str. 14, 60386 Frankfurt am Main, übernimmt nicht-kaufmännische Beförderungsaufträge von Sendungen nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen. 

Es wird darauf hingewiesen, dass zwingende gesetzliche Regelungen im Einzelfall Vorrang haben können (z.B. im internationalen Luftfrachtverkehr können die Regelungen des Montrealer Übereinkommen zur Anwendung kommen).

Für kaufmännische Beförderungsaufträge gelten ausschließlich die ADSp (in der Fassung 2017).

Es gilt ergänzend die Tariftabelle mit den darin aufgeführten Serviceleistungen.

Der Beförderungsvertrag zwischen nicht-kaufmännischen Auftraggebern (Absender), im folgenden Auftraggeber genannt, und SkyNet Worldwide Express GmbH kommt durch die Annahme des Auftrages durch SkyNet Worldwide Express GmbH zustande. 

 

2.Arten der Beförderung

SkyNet Worldwide Express GmbH verpflichtet sich die Sendungen national – Beginn und Ende der Beförderung in Deutschland- oder international – von und nach allen Plätzen und Ländern zu befördern, in denen zurzeit Zeit eine Beförderung stattfinden kann.

SkyNet Worldwide Express GmbH kann die Wahl des Beförderungsmittels sowie die Durchführung des Transports in eigener Verantwortung frei gestalten. Auf Wunsch des Auftraggebers kann die Beförderung  als Luftfracht erfolgen. 

SkyNet Worldwide Express GmbH ist berechtigt zur Durchführung des Auftrages Subunternehmer einzuschalten.

 

3.Leistungsumfang

Sofern keine einzelvertraglichen Sonderleistungen vereinbart werden, umfasst die Leistung von SkyNet Worldwide Express GmbH das Abholen, den Transport und die Zustellung der Sendung. Die Ausstellung der notwendigen Frachtpapiere wird vom Auftraggeber erledigt. Soweit auftragsbezogen vereinbart, wird von SkyNet Worldwide Express GmbH die notwendige Zollabfertigung und Erstellung der Frachtpapiere durchgeführt. Dazu hat der Auftraggeber alle notwendigen und vollständigen Unterlagen SkyNet Worldwide Express GmbH zur Verfügung zu stellen.

Die Durchführung von Termin- oder Eilsendungen sind möglich, müssen aber gesondert vereinbart werden.

SkyNet Worldwide Express GmbH ist berechtigt, die Sendung im Rahmen einer Sammelbeförderung transportieren zu lassen.

Nur auf ausdrückliche Weisung des Auftraggebers sowie gegen Kostenübernahme schließt SkyNet Worldwide Express GmbH eine marktübliche Transportversicherung zugunsten des Auftraggebers für die Sendung ab.

Die Zustellung der Sendung erfolgt in der Regel zu normalen Zustellungszeiten zwischen 8 und 19 Uhr an allen Werktagen bei dem Empfänger oder alternativ bei Personen, die dem Anschein nach berechtigt sein könnten, die Sendung in Vertretung anzunehmen (z.B. Nachbarn des Empfängers). Der Empfänger erhält im Regelfall eine Benachrichtigung über die alternative Ablieferung.

SkyNet Worldwide Express GmbH ist berechtigt, elektronische Hilfsmittel zum Nachweis der Zustellung einzusetzen. Der Auftraggeber erklärt sein Einverständnis, dass die mit dem elektronischen Hilfsmittel erzeugte Reproduktion der Unterschrift als Ablieferungsnachweis gilt.

Nachnahmesendungen sind möglich, müssen aber gesondert und kostenpflichtig vereinbart werden.

 

4.Ausgeschlossene Beförderungen

SkyNet Worldwide Express GmbH befördert  keine Sendungen, die in den nachfolgenden Ziffern 4.1- 4.8 ausgeschlossen sind.

Ausgeschlossen von der Beförderung sind folgende Sendungen:

4.1. Die Sendung bzw. das einzelne Packstück darf nicht mehr als 70 kg wiegen oder eine Länge von 2,7 m übersteigen oder eine Gesamtlänge inklusive Gutumfang von 4,19 m überschreiten.

4.2. Die Sendung ist nicht beförderungsgerecht verpackt.

4.3. Der Wert der Sendung darf nicht über 15.000,- € liegen. 

4.4. Der Inhalt der Sendung darf nicht enthalten: gefährliche und/oder verbotene Güter, Kunstwerke, Antiquitäten, Edelsteine, Edelmetalle, Geld, Telefon- und sonstige Prepaidkarten,  Briefmarken, Unikate, Wertpapiere jeglicher Art (inklusive Sparbücher, Aktien usw.).

4.5. Schmuck und/oder Uhren mit einem höheren Sendungswert als 500,- €. 

4.6. Die Sendung darf keine Waren enthalten, die Menschen, Tiere oder ein Beförderungsmittel gefährden bzw. beschädigen oder verschmutzen können.

4.7. Die Sendung darf keine Waren enthalten, deren Ein- oder Ausfuhr verboten sind.

4.8. Verderbliche und/oder temperaturgeführte Sendungen.

4.9. Waffen

Ausdrückliche einzelvertragliche Vereinbarungen können vor Beförderungsbeginn getroffen werden. 

5.Rücktritt vom Vertrag

Der Auftraggeber ist für die Richtigkeit und Vollständigkeit der im Frachtbrief notwendigen Angaben verantwortlich und erklärt, dass es sich bei der zu transportierten Sendung um keine ausgeschlossene Beförderung nach Ziffer 4.1-4.9 handelt. 

Sollte sich vor Beförderungsbeginn oder während der Beförderung herausstellen, dass die Sendung von der Beförderung ausgeschlossen ist, ist SkyNet Worldwide Express GmbH berechtigt sofort vom Vertrag zurückzutreten. Dies berechtigt SkyNet Worldwide Express GmbH, die Annahme der Sendung zu verweigern und die Beförderung nicht durchzuführen. 

Hat die Beförderung bereits begonnen, hat SkyNet Worldwide Express GmbH das Recht die Beförderung sofort einzustellen.

Sämtliche Kosten, die daraus entstehen, sind vom Auftraggeber zu tragen inklusive der Rückbeförderungs- und/oder Zwischenlagerungskosten.

 

6.Haftung

SkyNet Worldwide Express GmbH haftet als Kurierdienst im Rahmen der Frachtführerhaftung nach den gesetzlichen Bestimmungen des HGB (§§ 407-449 HGB) für nationale Transporte. Regelmäßig ist die Haftung für Verlust oder Beschädigung auf eine gewichtsbezogene Haftung mit 8,33 SZR begrenzt. Die Haftung für Verspätungsschäden ist regelmäßig begrenzt auf das dreifache Frachtentgelt.

SkyNet Worldwide Express GmbH haftet für internationale Transporte nach den zwingend anwendbaren Vorschriften internationalen Rechts. Im Bereich des internationalen Straßengüterverkehr nach CMR bzw. im internationalen Luftfrachtverkehr nach dem Montrealer Übereinkommen oder nach dem Warschauer Abkommen. Auch hier ist die Haftung begrenzt auf 8,33 SZR – internationaler Straßengüterverkehr – für Verlust oder Beschädigung sowie im Luftfrachtbereich auf 19 SZR nach Montrealer Übereinkommen. Art. 25 Montrealer Übereinkommen (Vereinbarung einer Höherhaftung) ist ausgeschlossen.

SkyNet Worldwide Express GmbH haftet – soweit gesetzlich zulässig – nicht für mittelbare Schäden und  Folgeschäden, wie z.B. entgangene Folgegeschäfte, entgangene Gewinnaussichten usw.

SkyNet Worldwide Express GmbH haftet nicht für Schäden an der Sendung oder Verpackung, die im Rahmen des Luftfahrtverkehres durch Sicherheitsüberprüfungen entstehen. 

Auch hier ist die Haftung begrenzt auf 8,33 SZR

7.Geltendmachung von Haftungsansprüchen

Alle Ansprüche im Zusammenhang mit der Beförderung der Sendung müssen SkyNet Worldwide Express GmbH gegenüber schriftlich und unverzüglich, möglichst binnen 24 Stunden nach Erhalt oder Nichterhalt der Sendung,  erfolgen. 

Zeigt der Empfänger oder Auftraggeber als Absender einen äußerlich erkennbaren Schaden bei Ablieferung bzw. Zustellung nicht an, so wird gesetzlich vermutet, dass die Sendung vollständig und unbeschädigt abgeliefert worden ist. Bei äußerlich nicht erkennbaren Schäden muss der Schaden binnen 7 Tagen schriftlich angezeigt werden, ohne dass damit bereits ein Anerkenntnis des Schadens seitens SkyNet Worldwide Express GmbH verbunden ist.

8.Zahlung 

Die Tariftabelle enthält die vom Auftraggeber zu entrichtenden Entgelte für die Beförderung und sonstige Dienstleistungen. Die Tariftabelle gilt als vereinbart. 

Die Entgelte sind spätestens 7 Tage nach Erhalt der Rechnung zu entrichten. Geht die Zahlung nicht rechtzeitig bei SkyNet Worldwide Express GmbH ein, werden Verzugszinsen ab dem 8. Tag nach Rechnungserhalt in Höhe von 5% über dem Basiszins der Deutschen Bundesbank fällig.

Sofern SkyNet Worldwide Express GmbH eine schriftliche Mahnung stellen muss, ist der Auftraggeber verpflichtet, dafür Mahngebühren in Höhe von 15,- € zu entrichten.

Erhebt eine staatliche Stelle (z.B. Zollamt) anlässlich der Beförderung Kosten wie Zölle, Zollstrafen, Steuern, Gebühren usw. erfolgt eine Weiterbelastung an den Auftraggeber oder einer vom Auftraggeber benannter Dritter (z.B. Empfänger). SkyNet Worldwide Express GmbH ist im Rahmen einer Verzollung lediglich Vertreter des Auftraggebers.

9.Datenschutz

SkyNet Worldwide Express GmbH ist berechtigt, Daten zu sammeln, zu speichern, zu verarbeiten und weiterzugeben, sofern dies notwendig zur Durchführung der Beförderung ist.  Diese Berechtigung bezieht sich auf Daten, die vom Auftraggeber oder Empfänger im Zusammenhang mit den von SkyNet Worldwide Express GmbH durchgeführten Leistungen übermittelt und/oder dafür benötigt werden. Weiterhin ist SkyNet Worldwide Express GmbH ermächtigt, Gerichten und Behörden im gesetzlich festgelegten Rahmen Daten mitzuteilen. SkyNet Worldwide Express GmbH wird den Datenschutz aller Beteiligten beachten.

 

10.Sonstiges

Diese Allgemeinen Beförderungsbedingungen, der einzelne Beförderungsvertrag und die gesamte Rechtsbeziehung zwischen den Parteien unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. 

Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden oder eine Lücke enthalten, so bleiben die übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.